AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kathrin Becker
Staatlich geprüfte Dolmetscherin für Deutsche Gebärdensprache und Deutsch

Basler Str. 73
79227 Schallstadt

1. Vertragsgegenstand

a) Der Gegenstand des Vertrags beruht auf zwischen Kathrin Becker (Auftragnehmerin) und der/dem Auftraggeber*in getroffenen Vereinbarungen und beinhaltet unter anderem Art, Umfang und Dauer des Einsatzes, Einsatzort sowie, ob der Einsatz in Einzel- oder Doppelbesetzung durchgeführt wird.
Kathrin Becker ist in der Annahme eines Auftrags frei. Sobald der/dem Auftraggeber*in eine Bestätigung über die Auftragsannahme durch Kathrin Becker (in schriftlicher, mündlicher, fernmündlicher Form, Email oder per SMS oder Messenger, z. B. Threema) vorliegt, gilt der Auftrag als angenommen. Stimmen Angebot und Annahme überein, wird der Auftrag als verbindlich erteilt angesehen.
Mit Auftragserteilung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende vertragliche Regelungen zwischen der Auftragnehmerin und der/dem Auftraggeber*in sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen der/des Auftraggeber*in sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich anerkannt werden.

b) Wird eine Auftragsbestätigung von Kathrin Becker der/dem Auftraggeber*in übermittelt und die gewünschte Dienstleistung ohne die vorherige Zustimmung durch die/den Auftraggeber*in zur Auftragsbestätigung in Anspruch genommen, gilt der Vertrag als geschlossen und hat Gültigkeit (stillschweigende Annahme). In diesem Fall waren der/dem Auftraggeber*in die Konditionen, zu welchen er die Dienstleistungen von Kathrin Becker in Anspruch genommen hat, bekannt.

c) Kathrin Becker ist verpflichtet, die Aufträge nach besten Wissen und Gewissen sowie gemäß der Berufs- und Ehrenordnung der Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen des Bundesverbands der GebärdensprachdolmetscherInnen Deutschlands e. V. abzuleisten.

d) Die Leistungen werden von Kathrin Becker selbst oder die für den jeweiligen Auftrag durch Kathrin Becker beauftragten freien oder angestellten Gebärdensprachdolmetscher*innen erbracht, welche entsprechend dieser AGB zum Einsatz kommen.

e) Die von Kathrin Becker zu erbringenden Tätigkeiten richten sich im Einzelfall nach der Beschreibung im jeweiligen Angebot bzw. in der jeweiligen Auftragsbestätigung. Zu darüber hinausgehenden Tätigkeiten sind grundsätzlich weder Kathrin Becker noch die von ihr beauftragten Gebärdensprachdolmetscher*innen verpflichtet.

f) Überschreitet die Dolmetschzeit 60 Minuten, wird der Termin in der Regel von einem Dolmetschteam bestehend aus 2 Dolmetscher*innen übernommen. Stellt der/die Auftraggeber*in der Auftragnehmerin keine/keinen Co.-Dolmetscher*in, kann sich die Auftragnehmerin für eine der folgenden beiden Möglichkeiten entscheiden:

Die Auftragnehmerin kann den Auftrag nach 1 Stunde 15 Minuten abbrechen und die gesamte Dauer des Auftrags berechnen.

Die Auftragnehmerin kann bei voller Auftragserfüllung das vereinbarte Honorar in doppelter Höhe in Rechnung stellen.

g) Als veranschlagte Einsatzzeit gilt prinzipiell die Summe aus Dolmetschzeit vor Ort, Fahrt- und Wartezeiten. Die Honorierung der anfallenden Vorbereitungszeit wird im entsprechenden Einzelfall geregelt. Bei kurzen Einsätzen gilt bei der Dolmetschzeit eine zu berechnende Mindesteinheit von einer halben Stunde. Die Dienstleistung wird, soweit nichts anderes vereinbart ist, im Halbstundentakt berechnet.

Bei den Fahrtkosten, die pro Einsatz erhoben werden, handelt es sich entweder um gefahrene Autokilometer oder anfallende Kosten für den ÖPNV/DB.
Außerdem können anfallende Parkgebühren, außerordentliche Gebühren und Kosten, z. B. Eintrittsgelder, Spesen oder Ähnliches der/dem Auftraggeber*in in Rechnung gestellt werden.

2. Honorar

a) Gebärdensprachdolmetscher*innen sind in der Gestaltung ihres Honorars frei.

b) Ausgenommen hiervon sind Dolmetscheinsätze, deren Vergütung aufgrund gesetzlicher Regelungen (z. B. dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) in seiner jeweils gültigen Fassung) erfolgen muss. Dies gilt auch für die Fahrtkosten.

3. Zahlung des Honorars

a) Das im Vertrag vereinbarte Honorar versteht sich, sofern eine Umsatzsteuerpflicht der Auftragnehmerin vorliegt, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ist innerhalb von 14 Werktagen nach Rechnungserhalt unbar und ohne Abzug auf das Konto von Kathrin Becker unter Angabe der Rechnungsnummer zu zahlen.

b) Für jede Mahnung werden Mahngebühren von 5 Euro berechnet. Verzugszinsen werden mit 10% p. a. berechnet, wobei es Kathrin Becker freisteht, im Einzelfall einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und auf rechtlichem Wege einzufordern.

c) Reisekosten werden unabhängig von der tatsächlichen Reiseroute für die direkte Reise von und nach Basler Straße 73, 79227 Schallstadt berechnet.

4. Umfang des Vertrags

a) Die Einsatzzeit richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Sollte die Tätigkeit eher beendet werden, ist die vereinbarte Zeit zu vergüten, unbeschadet des Rechtes von Kathrin Becker, in dieser Zeit weitere Einkünfte zu erzielen, es sei denn, es ist im Einzelfall etwas anderes schriftlich geregelt.

b) Wird der Auftrag aus Gründen, die nicht von Kathrin Becker verschuldet sind, ganz oder teilweise vor dem Einsatz storniert, ist das vereinbarte Honorar wie folgt zu zahlen:

Bei Stornierung bis 14 Tage vor dem Einsatz werden 50% des vereinbarten Honorars fällig,
bei Stornierung bis 7 Tage vor dem Einsatz werden 100% des vereinbarten Honorars fällig.

Kathrin Becker hat außerdem Anspruch auf Erstattung der ihr nachweislich entstanden Kosten (z. B. Fahrkarte für den ÖPNV/DB). Fahrtkosten in Höhe der Autokilometer werden nur dann in Rechnung gestellt, wenn diese tatsächlich zurückgelegt worden sind.

5. Pflichten der Auftragnehmerin

a) Die Dolmetschleistung, die Kathrin Becker erbringt, besteht darin, gesprochene deutsche Sprache oder einen in Schriftsprache vorliegenden Text in Deutscher Gebärdensprache (DGS) oder nach Absprache in Lautsprachbegleitenden Gebärden (LBG) in der Regel simultan wiederzugeben oder umgekehrt einen in Deutscher Gebärdensprache oder Lautsprachbegleitenden Gebärden dargebotenen Text in deutscher Lautsprache in der Regel simultan wiederzugeben, nach Absprache ihn zu in schriftlicher Form in deutscher Sprache niederzuschreiben.

b) Kathrin Becker beachtet bei der Ausführung des jeweiligen Auftrags die der Berufs- und Ehrenordnung der Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen des Bundesverbands der GebärdensprachdolmetscherInnen Deutschlands e. V. und sieht sich ihren Kunden gegenüber verpflichtet, alle Informationen stets streng vertraulich zu behandeln. Dies beinhaltet mündlich übertragende Informationen, aber vor allem auch den Umgang mit überlassenen Materialien zur Vorbereitung auf die Einsätze (Redeskripte, Präsentationen etc.). Hinsichtlich den Auftrag betreffender Personen und Inhalte verpflichtet sich Kathrin Becker zur Verschwiegenheit. Von der Verschwiegenheit entbunden ist Kathrin Becker, wenn mindestens einer der folgenden Fälle vorliegt:

1.    die/der Auftraggeber*in dies wünscht.
2.    die Auftragnehmerin von strafbaren Handlungen erfährt.
3.    die Auftragnehmerin durch richterlichen Beschluss dazu angehalten wird.
4.    die Auftragnehmerin den Auftrag durch Dritte ausführen lässt.

c) Beauftragende Kund*innen berechtigen Kathrin Becker im Rahmen und in den Grenzen datenschutzrechtlicher Vorschriften, die von ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten für den unternehmensinternen Gebrauch bzw. zur Auftragsabwicklung, zur Abrechnung mit Kostenträger*innen und zur Vorbereitung auf die Dolmetscheinsätze zu verarbeiten und zu speichern. Ohne das ausdrückliche Einverständnis der Kunde*innen werden diese Daten nicht an Dritte (z. B. Kostenträger*innen) weitergegeben.

6. Arbeitsbedingungen

a) Zur Erbringung einer adäquaten Dolmetschleistung sind gute visuelle und akustische Gegebenheiten am Einsatzort für Kathrin Becker unbedingt erforderlich. Hierfür trägt die/der Auftraggeber*in Sorge und stellt, wenn nötig, Headsets oder geeignete Lautsprecher (Audiomonitore) zur Verfügung bzw. bei Präsentationen auf Großbildleinwand Laptops/Monitore, um die Präsentation verfolgen zu können. (Gebärdensprachdolmetscher*nnen arbeiten üblicherweise dem Publikum zugewandt und haben die Präsentation im Rücken. Da die Präsentation auch Inhalt der Dolmetschleistung ist, wird dieser Monitor benötigt.) Es obliegt weiterhin der/dem Auftraggeber*in, für die Bereitstellung geeigneter Mikrofone für das reibungslose Dolmetschen von der Gebärdensprache in die Lautsprache zu sorgen. Für eine optimale Ausleuchtung des Standortes der Dolmetscherin ist durch die/den Auftraggeber*in zu sorgen.

b) Musikalische und andere künstlerische Darbietungen (Lieder, Lyrik, Improvisationen, Theater und Ähnliches) werden nur nach Absprache und vorbereitet gedolmetscht.

c) Vorbereitung ist für ein optimales Dolmetschprodukt unabdingbar. Dolmetscher*innen sind aufgrund Ihrer Berufs- und Ehrenordnung verpflichtet, stets optimal vorbereitet in die entsprechenden Situationen zu gehen. Die/der Auftraggeber*in hat daher im eigenen Interesse der/dem Dolmetscher*in rechtzeitig, spätestens 4 Tage vor dem jeweiligen Einsatz, entsprechende Informationen zukommen zu lassen. Diese Informationen bzw. dieses Material wird selbstverständlich höchstvertraulich behandelt.

e) Pausenzeiten werden, soweit nichts Anderes schriftlich festgehalten wurde, wie folgt eingerichtet:

– nach einer Einsatzzeit von 1 Stunde: mind. 10 Minuten Pause
– nach einer Einsatzzeit von 4 Stunden: mind. 45 Minuten Pause

7. Urheberrecht

Das Dolmetschprodukt ist ausschließlich zur Visualisierung/Anhörung in dem Moment und an jenem Ort bestimmt, in dem und an dem es erbracht wird. Eine Übertragung auf zum Beispiel Leinwände außerhalb des Raums oder im Internet sowie die Aufzeichnung der Dolmetschleistung bedarf der vorherigen Zustimmung durch Kathrin Becker. Für die Abtretung der Nutzungsrechte wird ein zusätzliches Honorar berechnet, dessen Höhe sich nach Art der Nutzung richtet. Die Urheberrechte bleiben der Auftragnehmerin vorbehalten. Die/der Auftraggeber*in haftet für unbefugte Aufnahmen durch Dritte. Ausdrücklich hingewiesen wird auf die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes, der Revidierten Berner Übereinkunft sowie des Welturheberrechtsabkommens. Es wird verwiesen auf §201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes).

8. Rücktritt vom Vertrag

a) Ist Kathrin Becker die Ausführung des Vertrages aufgrund falscher Angaben bei der Auftragserteilung oder aus anderen berufsethischen Gründen nicht zuzumuten, so ist Kathrin Becker berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, ohne dass die Verpflichtung seitens der/des Auftraggebers*in zur Zahlung des vereinbarten Honorars entfällt.
b) Sollte Kathrin Becker aus schwerwiegenden, nachvollziehbaren Gründen an der Ausführung des Auftrags gehindert sein, verpflichtet sich Kathrin Becker, sich um adäquaten Ersatz (andere qualifizierte Fachkolleg*innen) zu bemühen. Eine weitere Verpflichtung von Seiten Kathrin Beckers besteht nicht.

9. Anwendbares Recht, Wirksamkeit, Gerichtsstand

Für den Auftrag und sämtliche sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Ist eine der vorstehenden Bestimmungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Vorschriften oder Gesetzesänderungen ganz oder teilweise unwirksam, bleiben alle übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In einem solchen Fall wird die unwirksame Bestimmung durch eine andere ersetzt, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt. Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau.

© Kathrin Becker, Stand 11/2023